Peterssche Formel: Rechner für die Erhaltungsrücklage

Die Peterssche Formel ist die bekannteste Faustregel, um die angemessene Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu bemessen: Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 Jahre. Rechnen Sie hier direkt aus, was das für Ihre Wohnung bedeutet.

Rücklagen-Rechner (Peterssche Formel)
Instandhaltungsbedarf gesamt37,50 je m² und Jahr
davon Erhaltungsrücklage (70 %)26,25 je m² und Jahr
Rücklage für 802.100,00 € im Jahr (175,00 € im Monat)

Rechenweg: 2.000 € × 1,5 ÷ 80 Jahre = 37,50 € je m² und Jahr. Faustregel ohne Gewähr; die angemessene Höhe beschließt die Gemeinschaft.

So funktioniert die Peterssche Formel

Die Formel geht auf den Ingenieur Wolfgang Peters zurück und unterstellt zwei Annahmen: Ein Gebäude wird rund 80 Jahre genutzt, und in dieser Zeit fällt insgesamt das 1,5-Fache der ursprünglichen Herstellungskosten für Instandhaltung an. Daraus ergibt sich der jährliche Instandhaltungsbedarf je Quadratmeter:

Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 = Instandhaltungsbedarf je m² und Jahr

Für die Erhaltungsrücklage der WEG zählt davon nur der Teil, der auf das Gemeinschaftseigentum entfällt (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen); üblich sind 65 bis 70 Prozent. Den Rest, etwa für Bad oder Bodenbeläge im Sondereigentum, trägt jeder Eigentümer selbst.

Beispielrechnung

Herstellungskosten2.000 € je m²
2.000 € × 1,5 ÷ 8037,50 € je m² und Jahr
davon 70 % Gemeinschaftseigentum26,25 € je m² und Jahr
für eine 80-m²-Wohnung2.100 € im Jahr (175 € im Monat)

Alternative: die Sätze der II. Berechnungsverordnung

Neben der Petersschen Formel wird in der Praxis oft § 28 Abs. 2 II. BV herangezogen. Die Verordnung stammt aus dem preisgebundenen Wohnungsbau und nennt Höchstsätze je m² Wohnfläche und Jahr, gestaffelt nach dem Alter des Gebäudes:

BezugsfertigkeitSatz je m² und Jahr
vor weniger als 22 Jahren7,10 €
vor mindestens 22 Jahren9,00 €
vor mindestens 32 Jahren11,50 €

Mit Aufzug erhöhen sich die Sätze um je 1 €. Die II. BV liefert damit deutlich niedrigere Werte als die Peterssche Formel bei heutigen Baukosten; welche Orientierung angemessen ist, hängt von Alter und Zustand des Objekts ab und ist letztlich eine Beschlussfrage der Gemeinschaft.

Warum das für die Verwalterprüfung wichtig ist

Die Erhaltungsrücklage gehört zum kaufmännischen Teil der IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG): Ihre Ansammlung ist Teil ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 19 Abs. 2 WEG), eine gesetzliche Höhe gibt es nicht, und die Peterssche Formel ist die gängige Faustregel zur Bemessung. Die Zusammenhänge erklären die Ratgeber Kaufmännische Grundlagen und Hausgeld & Jahresabrechnung.

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Alle Ergebnisse sind unverbindliche Faustregel-Werte und ersetzen keine Einzelfallprüfung; über die Höhe der Rücklage beschließt die Eigentümergemeinschaft.