Peterssche Formel: Rechner für die Erhaltungsrücklage
Die Peterssche Formel ist die bekannteste Faustregel, um die angemessene Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu bemessen: Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 Jahre. Rechnen Sie hier direkt aus, was das für Ihre Wohnung bedeutet.
| Instandhaltungsbedarf gesamt | 37,50 € je m² und Jahr |
| davon Erhaltungsrücklage (70 %) | 26,25 € je m² und Jahr |
| Rücklage für 80 m² | 2.100,00 € im Jahr (175,00 € im Monat) |
Rechenweg: 2.000 € × 1,5 ÷ 80 Jahre = 37,50 € je m² und Jahr. Faustregel ohne Gewähr; die angemessene Höhe beschließt die Gemeinschaft.
So funktioniert die Peterssche Formel
Die Formel geht auf den Ingenieur Wolfgang Peters zurück und unterstellt zwei Annahmen: Ein Gebäude wird rund 80 Jahre genutzt, und in dieser Zeit fällt insgesamt das 1,5-Fache der ursprünglichen Herstellungskosten für Instandhaltung an. Daraus ergibt sich der jährliche Instandhaltungsbedarf je Quadratmeter:
Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 = Instandhaltungsbedarf je m² und Jahr
Für die Erhaltungsrücklage der WEG zählt davon nur der Teil, der auf das Gemeinschaftseigentum entfällt (Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen); üblich sind 65 bis 70 Prozent. Den Rest, etwa für Bad oder Bodenbeläge im Sondereigentum, trägt jeder Eigentümer selbst.
Beispielrechnung
| Herstellungskosten | 2.000 € je m² |
| 2.000 € × 1,5 ÷ 80 | 37,50 € je m² und Jahr |
| davon 70 % Gemeinschaftseigentum | 26,25 € je m² und Jahr |
| für eine 80-m²-Wohnung | 2.100 € im Jahr (175 € im Monat) |
Alternative: die Sätze der II. Berechnungsverordnung
Neben der Petersschen Formel wird in der Praxis oft § 28 Abs. 2 II. BV herangezogen. Die Verordnung stammt aus dem preisgebundenen Wohnungsbau und nennt Höchstsätze je m² Wohnfläche und Jahr, gestaffelt nach dem Alter des Gebäudes:
| Bezugsfertigkeit | Satz je m² und Jahr |
|---|---|
| vor weniger als 22 Jahren | 7,10 € |
| vor mindestens 22 Jahren | 9,00 € |
| vor mindestens 32 Jahren | 11,50 € |
Mit Aufzug erhöhen sich die Sätze um je 1 €. Die II. BV liefert damit deutlich niedrigere Werte als die Peterssche Formel bei heutigen Baukosten; welche Orientierung angemessen ist, hängt von Alter und Zustand des Objekts ab und ist letztlich eine Beschlussfrage der Gemeinschaft.
Warum das für die Verwalterprüfung wichtig ist
Die Erhaltungsrücklage gehört zum kaufmännischen Teil der IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG): Ihre Ansammlung ist Teil ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 19 Abs. 2 WEG), eine gesetzliche Höhe gibt es nicht, und die Peterssche Formel ist die gängige Faustregel zur Bemessung. Die Zusammenhänge erklären die Ratgeber Kaufmännische Grundlagen und Hausgeld & Jahresabrechnung.
Alle Ergebnisse sind unverbindliche Faustregel-Werte und ersetzen keine Einzelfallprüfung; über die Höhe der Rücklage beschließt die Eigentümergemeinschaft.