Zuletzt aktualisiert: 4.7.2026

WEG-Reform 2020 (WEMoG): was sich geändert hat

Fast jede Prüfungsfrage spielt im Recht nach der Reform von 2020. Wer die alten Regeln aus Büchern oder Foren im Kopf hat, tappt in Fallen, denn genau die Unterschiede fragt die IHK gern ab.

Warum die Reform für Ihre Prüfung zentral ist

Die Sachkundeprüfung nach § 26a WEG existiert überhaupt erst wegen des WEMoG. Geprüft wird durchgehend die neue Rechtslage. Veraltete Merksätze („eine Versammlung ist nur mit der Hälfte der Anteile beschlussfähig") sind heute falsche Antworten.

Alt gegen Neu: die Kernänderungen

ThemaVor 2020Seit WEMoG
Rechtsstellung der Gemeinschaftteilrechtsfähig, Verwaltung bei den EigentümernGdWE voll rechtsfähig, Trägerin der Verwaltung (§ 9a WEG)
Vertretungeng begrenzte VerwaltervollmachtVerwalter vertritt die GdWE umfassend; Ausnahmen nur Grundstückskauf und Darlehen (§ 9b WEG)
BeschlussfähigkeitQuorum: mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteilejede Versammlung beschlussfähig
Einberufungsfrist2 Wochen, Schriftform3 Wochen, Textform genügt
Bauliche Veränderungengrundsätzlich Zustimmung aller Beeinträchtigteneinfache Mehrheit plus differenzierte Kostenregeln (§§ 20, 21 WEG)
JahresabrechnungBeschluss über das gesamte ZahlenwerkBeschluss nur über Nachschüsse/Anpassung (Abrechnungsspitze), neu: Vermögensbericht
Verwalterkein SachkundenachweisAnspruch auf zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG); Abberufung jederzeit möglich
Online-Teilnahmenicht geregelthybride Versammlungen per Beschluss; seit 2024 auch rein virtuell mit qualifizierter Mehrheit

Was das für einzelne Prüfungsthemen heißt

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Häufige Fragen

Seit wann gilt das neue WEG-Recht?

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Spätere Ergänzungen kamen hinzu, etwa die Möglichkeit rein virtueller Versammlungen im Jahr 2024.

Was ist die wichtigste Änderung?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist voll rechtsfähig und Trägerin der Verwaltung; der Verwalter vertritt sie kraft Gesetzes (§ 9b WEG). Daneben wurde der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG eingeführt.

Gilt altes Wissen noch?

Vieles nicht mehr: Das Beschlussfähigkeits-Quorum ist abgeschafft, bauliche Veränderungen brauchen nur noch einfache Mehrheit, die Jahresabrechnung wird als Abrechnungsspitze beschlossen. Lernen Sie konsequent nach neuem Recht.

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