Zuletzt aktualisiert: 4.7.2026
Befreiung & Gleichstellung: Wer keine Prüfung braucht
Nicht jeder muss die Sachkundeprüfung ablegen. Die ZertVerwV stellt bestimmte Abschlüsse dem zertifizierten Verwalter gleich. Prüfen Sie zuerst, ob Sie dazugehören, das spart Zeit und Gebühren.
Diese Abschlüsse sind gleichgestellt (§ 7 ZertVerwV)
| Abschluss | Typischer Hintergrund |
|---|---|
| Befähigung zum Richteramt | Volljuristinnen und Volljuristen (beide Staatsexamen) |
| Immobilienkaufmann/-frau bzw. Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft | abgeschlossene Berufsausbildung |
| Geprüfter Immobilienfachwirt/-in | IHK-Fortbildungsabschluss |
| Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt | z. B. Immobilienwirtschaft, Real Estate Management |
Wer einen dieser Abschlüsse nachweisen kann, gilt als dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt und darf ohne Prüfung so auftreten. Was der Titel rechtlich bedeutet, erklärt der Ratgeber Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Sonderfall Verwaltungsunternehmen (§ 8 ZertVerwV)
Eine GmbH oder andere Gesellschaft darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wenn alle Beschäftigten, die unmittelbar mit der Verwaltung betraut sind, die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sind. In der Praxis heißt das: Schon eine einzige nicht zertifizierte Objektbetreuerin kann den Titel des ganzen Unternehmens gefährden. Deshalb schicken viele Verwaltungen ihre Teams geschlossen in die Prüfung.
Grauzonen ehrlich benannt
- Kaufmännische Allround-Abschlüsse (etwa Bürokaufmann) stellen nicht gleich.
- Ausländische Abschlüsse müssen inhaltlich vergleichbar sein; die Einschätzung sollte man sich von der IHK bestätigen lassen.
- Architektur- oder Jura-Bachelor ohne immobilienwirtschaftlichen Schwerpunkt bzw. ohne zweites Staatsexamen genügen nicht.
Im Zweifel gilt: kurz bei der zuständigen IHK nachfragen, bevor Sie sich auf die Gleichstellung verlassen. Verbindlich entscheidet immer die Kammer.
Nicht gleichgestellt? Dann führt der Weg über die Prüfung
Für alle anderen gilt der reguläre Weg: Anmeldung bei einer IHK, Vorbereitung nach Lernplan, schriftliche Prüfung über die vier Themenbereiche und das mündliche Fachgespräch. Die gute Nachricht: Mit strukturiertem Üben ist die Prüfung gut zu schaffen. Testen Sie Ihr aktuelles Niveau mit 10 echten Fragen kostenlos.
Häufige Fragen
Ich bin Immobilienkaufmann. Muss ich die Prüfung machen?
Nein. Wer eine Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau (oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) abgeschlossen hat, ist dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt und darf den Titel ohne Prüfung führen.
Brauche ich als Gleichgestellter ein IHK-Zertifikat?
Die Gleichstellung gilt kraft Gesetzes. Ein gesondertes Zertifikat ist nicht vorgeschrieben; den Abschluss sollten Sie gegenüber der Gemeinschaft aber mit Zeugnissen belegen können.
Zählt Berufserfahrung ohne Abschluss?
Nein. Langjährige Verwaltungstätigkeit allein stellt nicht gleich. Ohne einen der genannten Abschlüsse führt der Weg zum Titel über die IHK-Prüfung.
ZVW-Trainer ist ein unabhängiges, privates Lernangebot der gdw.ai UG (haftungsbeschränkt) und steht in keiner Verbindung zur IHK/DIHK. Angaben ohne Gewähr; verbindliche Auskünfte erteilt Ihre zuständige IHK.