Zuletzt aktualisiert: 4.7.2026
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Seit der WEG-Reform können Wohnungseigentümer verlangen, dass ihre Immobilie von einem zertifizierten Verwalter betreut wird. Der Titel ist gesetzlich geschützt und führt über eine IHK-Prüfung. Hier steht, was dahintersteckt.
Die gesetzliche Definition
Nach § 26a WEG darf sich zertifizierter Verwalter nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die Verwaltung von Wohnungseigentum verfügt. Die Einzelheiten der Prüfung regelt die ZertVerwV; wie sie abläuft, lesen Sie im Ratgeber Ablauf der Prüfung.
Warum der Titel praktisch so wichtig ist
Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Das heißt: Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann grundsätzlich verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Für Verwalterinnen und Verwalter ohne Zertifikat ist das ein handfestes Geschäftsrisiko, denn bei der nächsten Verwalterwahl kann der fehlende Titel zum Ausschlusskriterium werden.
Eine Ausnahme gilt für kleine Gemeinschaften: Bei Anlagen mit weniger als neun Einheiten, in denen ein Eigentümer selbst verwaltet, kann ein zertifizierter Verwalter nur verlangt werden, wenn mindestens ein Drittel der Eigentümer dies fordert.
Drei Wege zum Titel
| Weg | Für wen |
|---|---|
| IHK-Prüfung nach ZertVerwV | der Regelfall: schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung |
| Gleichstellung (§ 7 ZertVerwV) | Volljuristen, Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirte und vergleichbare Abschlüsse, ganz ohne Prüfung; Details im Ratgeber Befreiung & Gleichstellung |
| Unternehmen (§ 8 ZertVerwV) | eine Verwaltungsgesellschaft darf sich zertifiziert nennen, wenn alle mit der Verwaltung betrauten Mitarbeiter zertifiziert oder gleichgestellt sind |
Abgrenzung: § 34c GewO und Weiterbildung
Die Zertifizierung ersetzt weder die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO noch die laufende Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter (20 Stunden in drei Jahren). Beides läuft parallel: Die Erlaubnis erlaubt das Gewerbe, die Zertifizierung weist die Sachkunde speziell für die WEG-Verwaltung nach.
So kommen Sie zum Zertifikat
- Prüfen, ob Sie gleichgestellt sind; dann brauchen Sie keine Prüfung.
- IHK wählen und anmelden; Termine und Gebühren unterscheiden sich je Standort.
- Mit einem Lernplan vorbereiten und die vier Themenbereiche gezielt üben.
- Schriftliche und mündliche Prüfung ablegen.
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Häufige Fragen
Ist der zertifizierte Verwalter Pflicht?
Es gibt keine allgemeine Berufspflicht. Aber die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung, sodass jeder Eigentümer sie grundsätzlich verlangen kann. Wer den Titel nicht hat, riskiert deshalb, Aufträge zu verlieren.
Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?
Wer die Prüfung vor einer IHK bestanden hat, außerdem kraft Gesetzes gleichgestellte Personen wie Volljuristen, Immobilienkaufleute oder geprüfte Immobilienfachwirte (§ 7 ZertVerwV).
Ersetzt die Zertifizierung die Gewerbeerlaubnis?
Nein. Die Erlaubnis nach § 34c GewO und die Weiterbildungspflicht bestehen unabhängig davon. Die Zertifizierung ist ein zusätzlicher Sachkundenachweis speziell für die WEG-Verwaltung.
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