Zuletzt aktualisiert: 4.7.2026
Hausgeld & Jahresabrechnung in der WEG
Das Hausgeld finanziert den laufenden Betrieb der Gemeinschaft, die Jahresabrechnung rechnet es ab. Wer die Systematik aus Vorschüssen und Abrechnungsspitze verstanden hat, löst die kaufmännischen Prüfungsfragen fast nebenbei.
Das System: Vorschüsse und Abrechnung
Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss jedes Eigentümers auf die im Wirtschaftsplan veranschlagten Kosten des Jahres. Nach Jahresende stellt der Verwalter die Jahresabrechnung auf: eine geordnete Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Beschlossen wird dann nur noch die Abrechnungsspitze: Nachschüsse, wenn die Vorschüsse nicht gereicht haben, oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Die Systematik im Detail zeigt der Ratgeber Kaufmännische Grundlagen.
Was in die Abrechnung gehört
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Gesamtabrechnung | alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der GdWE im Wirtschaftsjahr |
| Einzelabrechnung | der Anteil des jeweiligen Eigentümers nach dem geltenden Verteilerschlüssel |
| Heizkostenabrechnung | nach HeizkostenV zu 50 bis 70 % verbrauchsabhängig |
| Rücklagenentwicklung | Stand und Bewegungen der Erhaltungsrücklage |
| Vermögensbericht | separat nach § 28 Abs. 4 WEG: Vermögensstand der Gemeinschaft, nur zur Information |
Kostenverteilung: welcher Schlüssel gilt
Grundregel ist die Verteilung nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaftsordnung kann anderes vorsehen, und die Eigentümer können für einzelne Kosten oder Kostenarten per Beschluss einen abweichenden Schlüssel festlegen, etwa nach Verbrauch, Einheiten oder Nutzung. In der Prüfung wird gern gefragt, ob so ein Beschluss möglich ist: Ja, mit einfacher Mehrheit.
Wenn das Hausgeld ausbleibt
- Kontrolle der Zahlungseingänge und zeitnahe Mahnung
- Gerichtliches Mahnverfahren oder Hausgeldklage im Namen der GdWE
- Zwangsvollstreckung; in der Zwangsversteigerung sind Hausgeldrückstände in begrenztem Umfang bevorrechtigt
- Als letztes Mittel kommt bei gravierenden Pflichtverletzungen die Entziehung des Wohnungseigentums in Betracht (§ 17 WEG)
Für die mündliche Prüfung sollten Sie diese Eskalationskette als Handlungsablauf erzählen können.
Üben statt auswendig lernen
Rechnen Sie eine Abrechnungsspitze einmal selbst durch und beantworten Sie danach gezielt kaufmännische Fragen im Trainer, mit sofortiger Erklärung zu jeder Antwort. Einstieg: 10 Fragen kostenlos, mit Vollzugang direkt im Übungsmodus „Kaufmännische Grundlagen".
Häufige Fragen
Was gehört alles zum Hausgeld?
Die laufenden Kosten der Gemeinschaft: Betriebskosten wie Wasser, Müll, Hausstrom, Versicherungen und Hausmeister, dazu Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Was passiert, wenn ein Eigentümer nicht zahlt?
Die GdWE mahnt und klagt notfalls; der Verwalter führt das Verfahren als ihr Vertreter. Hausgeldforderungen genießen zudem in der Zwangsversteigerung einen bevorrechtigten Rang.
Kann ich gegen die Abrechnung vorgehen?
Angefochten wird nicht das Zahlenwerk, sondern der Beschluss über die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse, innerhalb eines Monats per Anfechtungsklage.
ZVW-Trainer ist ein unabhängiges, privates Lernangebot der gdw.ai UG (haftungsbeschränkt) und steht in keiner Verbindung zur IHK/DIHK. Angaben ohne Gewähr; verbindliche Auskünfte erteilt Ihre zuständige IHK.