Zuletzt aktualisiert: 4.7.2026

Hausgeld & Jahresabrechnung in der WEG

Das Hausgeld finanziert den laufenden Betrieb der Gemeinschaft, die Jahresabrechnung rechnet es ab. Wer die Systematik aus Vorschüssen und Abrechnungsspitze verstanden hat, löst die kaufmännischen Prüfungsfragen fast nebenbei.

Das System: Vorschüsse und Abrechnung

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss jedes Eigentümers auf die im Wirtschaftsplan veranschlagten Kosten des Jahres. Nach Jahresende stellt der Verwalter die Jahresabrechnung auf: eine geordnete Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Beschlossen wird dann nur noch die Abrechnungsspitze: Nachschüsse, wenn die Vorschüsse nicht gereicht haben, oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Die Systematik im Detail zeigt der Ratgeber Kaufmännische Grundlagen.

Was in die Abrechnung gehört

BestandteilInhalt
Gesamtabrechnungalle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der GdWE im Wirtschaftsjahr
Einzelabrechnungder Anteil des jeweiligen Eigentümers nach dem geltenden Verteilerschlüssel
Heizkostenabrechnungnach HeizkostenV zu 50 bis 70 % verbrauchsabhängig
RücklagenentwicklungStand und Bewegungen der Erhaltungsrücklage
Vermögensberichtseparat nach § 28 Abs. 4 WEG: Vermögensstand der Gemeinschaft, nur zur Information

Kostenverteilung: welcher Schlüssel gilt

Grundregel ist die Verteilung nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaftsordnung kann anderes vorsehen, und die Eigentümer können für einzelne Kosten oder Kostenarten per Beschluss einen abweichenden Schlüssel festlegen, etwa nach Verbrauch, Einheiten oder Nutzung. In der Prüfung wird gern gefragt, ob so ein Beschluss möglich ist: Ja, mit einfacher Mehrheit.

Wenn das Hausgeld ausbleibt

  1. Kontrolle der Zahlungseingänge und zeitnahe Mahnung
  2. Gerichtliches Mahnverfahren oder Hausgeldklage im Namen der GdWE
  3. Zwangsvollstreckung; in der Zwangsversteigerung sind Hausgeldrückstände in begrenztem Umfang bevorrechtigt
  4. Als letztes Mittel kommt bei gravierenden Pflichtverletzungen die Entziehung des Wohnungseigentums in Betracht (§ 17 WEG)

Für die mündliche Prüfung sollten Sie diese Eskalationskette als Handlungsablauf erzählen können.

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Häufige Fragen

Was gehört alles zum Hausgeld?

Die laufenden Kosten der Gemeinschaft: Betriebskosten wie Wasser, Müll, Hausstrom, Versicherungen und Hausmeister, dazu Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Was passiert, wenn ein Eigentümer nicht zahlt?

Die GdWE mahnt und klagt notfalls; der Verwalter führt das Verfahren als ihr Vertreter. Hausgeldforderungen genießen zudem in der Zwangsversteigerung einen bevorrechtigten Rang.

Kann ich gegen die Abrechnung vorgehen?

Angefochten wird nicht das Zahlenwerk, sondern der Beschluss über die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse, innerhalb eines Monats per Anfechtungsklage.

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