Zuletzt aktualisiert: 1.7.2026
IHK-Standorte & Termine für die Verwalterprüfung
Die Prüfung nehmen die Industrie- und Handelskammern ab. Häufig sind Sie nicht an Ihre örtliche IHK gebunden. Das eröffnet Spielraum bei Termin, Gebühr und Anfahrt.
Freie Standortwahl nutzen
Anders als bei manchen Prüfungen sind Sie bei der Sachkundeprüfung häufig nicht auf die IHK an Ihrem Wohnort festgelegt. Das ist praktisch: Wenn an Ihrem Standort erst in einigen Monaten ein Termin frei ist oder die Gebühr höher liegt, können Sie auf eine andere Kammer ausweichen.
So finden Sie den passenden Standort
- IHK-Finder nutzen: Über ihk.de gelangen Sie zu den einzelnen Kammern.
- Termine prüfen: Wann sind schriftliche und mündliche Prüfung angesetzt?
- Gebühr vergleichen: Die Höhe unterscheidet sich je Standort, siehe Kosten der Prüfung.
- Anfahrt bedenken: Gerade für die mündliche Prüfung zählt eine gut erreichbare Kammer.
Worauf es bei der Wahl ankommt
| Kriterium | Warum wichtig |
|---|---|
| Termin | Passt der Prüfungstermin zu Ihrem Lernfortschritt? |
| Gebühr | Kann je IHK spürbar abweichen |
| Entfernung | Zwei Anfahrten (schriftlich + mündlich) einplanen |
Danach: anmelden und vorbereiten
Steht Ihr Standort fest, geht es zur Anmeldung. Für die Vorbereitung hilft der Lernplan, und die ersten Fragen üben Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Muss ich zu meiner örtlichen IHK?
Oft nicht. Viele Kammern ermöglichen eine freie Standortwahl, sodass Sie nach Termin, Gebühr oder Entfernung entscheiden können.
Wie finde ich Prüfungstermine?
Über die Website der jeweiligen IHK oder telefonisch. Termine sind begrenzt, melden Sie sich früh an.
Wonach sollte ich den Standort wählen?
Nach Terminverfügbarkeit, Höhe der Prüfungsgebühr und Anfahrt. Ein Vergleich lohnt sich, weil die Gebühren je IHK schwanken.
- IHK-Finder (ihk.de)
- Prüfungstermine & Gebühren der jeweiligen IHK (verbindlich)
- § 26a WEG (Zertifizierter Verwalter)
ZVW-Trainer ist ein unabhängiges, privates Lernangebot der gdw.ai UG (haftungsbeschränkt) und steht in keiner Verbindung zur IHK/DIHK. Angaben ohne Gewähr; verbindliche Auskünfte erteilt Ihre zuständige IHK.