Zuletzt aktualisiert: 4.7.2026
Aufgaben des WEG-Verwalters im Überblick
Der WEG-Verwalter ist Organ der Gemeinschaft: Er setzt Beschlüsse um, führt das Geld der Gemeinschaft, hält das Gebäude in Schuss und vertritt die GdWE nach außen. Genau diese Aufgabenfelder fragt auch die IHK-Prüfung ab.
Die Rolle: Ausführungsorgan der GdWE
Die Eigentümerversammlung entscheidet, der Verwalter führt aus. Er ist Organ der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ihr gesetzlicher Vertreter (§ 9b WEG). Die Grundbegriffe dazu erklärt der Ratgeber WEG-Grundlagen.
Rechtliche und organisatorische Aufgaben
- Eigentümerversammlung einberufen (mindestens jährlich, drei Wochen Frist), leiten und protokollieren
- Beschlüsse umsetzen und die Beschluss-Sammlung führen
- Hausordnung durchsetzen, Vereinbarungen und Beschlüsse überwachen
- Die GdWE gerichtlich und außergerichtlich vertreten, etwa bei Hausgeldklagen
- Verträge der Gemeinschaft managen: Hausmeister, Reinigung, Versorger, Versicherungen
Kaufmännische Aufgaben
- Wirtschaftsplan aufstellen und den Beschluss über die Vorschüsse vorbereiten
- Jahresabrechnung und Vermögensbericht erstellen (§ 28 WEG)
- Hausgeld einziehen, Rückstände mahnen und beitreiben, siehe Hausgeldabrechnung
- Gemeinschaftsgelder strikt getrennt verwalten, Erhaltungsrücklage anlegen
- Belege ordnen und den Eigentümern Einsicht ermöglichen
Vertiefung im Ratgeber Kaufmännische Grundlagen.
Technische Aufgaben
- Gebäude regelmäßig begehen, Zustand dokumentieren
- Erhaltungsmaßnahmen organisieren: Angebote einholen, Beschlüsse vorbereiten, Ausführung überwachen
- Wartungen und Prüfungen terminieren (Heizung, Aufzug, Trinkwasser)
- Verkehrssicherungspflichten erfüllen bzw. deren Erfüllung kontrollieren
- Notfälle managen: Rohrbruch, Sturmschaden, Heizungsausfall
Vertiefung im Ratgeber Technische Grundlagen.
Aufgaben im Prüfungskontext
Die IHK prüft diese Aufgabenfelder quer durch alle vier Themenbereiche, im mündlichen Fachgespräch gern als Praxisfall („Ein Eigentümer meldet einen Wasserschaden, was tun Sie?"). Wer die Aufgaben nicht nur aufzählen, sondern in Handlungsschritte übersetzen kann, punktet doppelt. Am schnellsten kommt diese Sicherheit durchs Üben: 10 Fragen kostenlos testen.
Häufige Fragen
Was darf der Verwalter ohne Beschluss?
Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, außerdem alles, was zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils nötig ist (§ 27 WEG). Die Eigentümer können diese Befugnisse per Beschluss erweitern oder einschränken.
Vertritt der Verwalter die Gemeinschaft vor Gericht?
Ja. Nach § 9b WEG vertritt der Verwalter die GdWE gerichtlich und außergerichtlich. Nur für Grundstückskaufverträge und Darlehen braucht er einen Beschluss der Eigentümer.
Ist der Verwalter für Schäden am Gebäude verantwortlich?
Er muss die Erhaltung organisieren: Schäden feststellen, Angebote einholen, Beschlüsse vorbereiten und die Ausführung überwachen. Führt er das schuldhaft schlecht aus, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
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